2020 feiert Steinheim seine Erhebung zur Stadt vor 700 Jahren

 

Am 4.Dezember 1320 erhält Gottfried IV. von Eppstein von König Ludwig dem Bayern für seine Burg Steinheim und die um die Burg entstandene Siedlung Stadtrechte.

Was die Erhebung zur Stadt bedeutet, erfahren wir aus der Stadtrechtsrukunde. Sie nennt die Privilegien, die Sonderrechte, mit denen dieser kleine Ort nun ausgestattet wird:

– Die Siedlung erhält die Freiheit und für die Bewohner wird die Leibeigenschaft aufgehoben

– Die Siedlung darf mit einer Befestigug versehen und zur Stadt gebaut werden

– Steinheim wird eine Stadt nach Frankfurter Recht. Erst aus einer weiteren Urkunde vom 03.März 1332 ergibt sich, was dies konkret bedeutet. Der Stadt wird ein Wochenmarkt bewilligt und in einem Niedergericht da nach Frankurter Stadtrecht Recht gesprochen werden.

In den folgenden Jahren erhalten Gottfried von Eppstein und seine Nachfolger weitere Rechte für ihre Stadt Steinheim: Zehn jüdische Familien dürfen angesiedelt werden, Münzen dürfen geprägt und Zoll darf erhoben werden. Außerdem erhalten sie das alleinige Fischereirecht von Klein-Steinheim bis Hainstadt.

 

1425 endet die Herrschaft der Eppsteiner. Sie  verkaufen Burg, Stadt und Amt Steinheim an das Kurfürstentum Mainz. Fast 400 Jahre lang bis 1802 bleibt Steinheim kurmainzisch und geht dann in den Besitz der Landgrafen von Hessen-Darmstadt über.

 Ende 1.Jahrhundert n. Chr. Bau einer römischen Holzbrücke über den Main, Höhe „Zur Römerbrücke“

 um 500 Entstehung der fränkischen Siedliung Steinheim

 um 800 Gründung Schloss Steinheim

Gründung der Kirche im späteren Niedersteinheim durch das Kloster Seligenstadt

19.Dezember 1222 erstmalige Erwähnung der Burg Steinheim in einer in Mainz angefertigten Urkunde

1294 Pfarrei Steinheim wird der Abtei Seligenstadt zugewiesen

1301 Krieg der rheinischen Kurfürsten gegen König Albrecht I von Habsburg

Ulrich von Hanau zerstört das Steinheimer Schloss und vertreibt Siegfried von Eppstein

1304 Das Kloster Seigenstadt verpachtet seinen Hofin Steinheim sowie seinen Hof in Auheim, Groß- und Kleinsteinheim sowie Grpß- und Kleinauheim sind in den Urkunden noch nicht voneinander geschieden.

1320 Vorfahren der jüdischen Familie Herz fliehen von Frankfurt nach Steinheim

4.Dezember 1320 Verleihung der Stadtrechte durch König Ludwig der Bayer

1329 erst Erwähnung der Groß-Steinheim Stadtkapelle „Zum Heiligen Geist“

1335 Aufnahme von Juden

1425 Verkauf von Stadt und Amt Steinheim durch Gottfried von Eppstein

Stadt- und Landesherr war fortan der Erzbischof und Kurfürst von Mainz

1631 während des Dreißigjährigen Kriegs Beschlagnahmung Burg, Stadt und Amt Steinheim von König Gustav II. Adolf von Schweden und Überlassung den nachgeborenen Hanauer Grafen Heinrich Ludwig sowie Jakob Johann für treue Dienste

1634 Westfälischer Friede- Steinheim kommt wieder an Kurzmainz

1802 Steinheim wird im Zuge der Sakularisierung dem Großherzogtum Hessen Darmstadt zugeordnet

1832 Verwaltungsreform – Steinheim gehört zum Landkreis Offenbach

1.April 1938 Vereinigung von Groß- und Klein-Steinheim zur Stadt Steinheim

1.Juli 1974 Steinheim am Main wird im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz in die Stadt Hanau eingegliedert